Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert an folgenden Schulen/Hochschulen Persönliche Assistenz
- Pädagogischen Hochschulen,
- allgemeinbildende höhere Schule (AHS),
- berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMHS),
- die vom Bund erhalten werden sowie an
- Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht bei denen der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist.
Wer kann PAB beantragen?
- Schüler:innen mit Behinderung,
- die ein Pflegegeld der Stufen 3-7 beziehen
- und im Rahmen ihres Schulbesuchs Persönliche Assistenz benötigen.
PAB bietet folgende Leistungen an
- Arbeitsvor- und -nachbereitung
- Unterstützung während des Unterrichts bzw. der Lehrveranstaltung nach individuellem Bedarf z.B. Aufbereitung von Unterlagen, Kopiertätigkeit, Mitschrift beim Studium, Handreichungen
- Begleitung auf dem Schulweg
- Sonstige Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf
PAB kann auf folgendem Wege in Anspruch genommen werden
- Selbstbestimmt Leben unterstützt bei der Bedarfserhebung, Antragstellung und Organisation der Assistenz. PAB wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt und finanziert.
- Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung möglichst frühzeitig d.h. im Frühjahr erfolgt.