Persönliche Assistenz

Was ist Persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz bedeutet Lebensqualität. Persönliche Assistenz ermöglicht die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung, durch aktives Einnehmen verschiedener Rollen: als Partner:in, Nachbar:in, Arbeitnehmer:in, Arbeitgeber:in, Kund:in, Elternteil und viele mehr.

Wir haben den Ausdruck „Persönliche Assistenz SL®“ als Wortmarke schützen lassen, denn das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von Menschen mit Behinderung entwickelt, um organisatorische Zwänge von Behinderteneinrichtungen (z.B. Heimen) und fremdbestimmte Fachlichkeit nicht länger hinnehmen zu müssen.

Menschen, die zur Deckung des alltäglichen Unterstützungsbedarfs Assistenz in Anspruch nehmen, entscheiden selbst wann, wo und wofür sie Assistenz benötigen und wer diese ausführen soll. Die Assistenznehmer:innen wählen die Assistent:innen selbst aus. Sie bestimmen ihren Bedarf. Sie sind Auftraggeber:innen, leiten die Assistent:innen an, übertragen ihnen jene Tätigkeiten, bei deren Ausführung sie Assistenz benötigen.

Persönliche Assistenz macht Menschen mit Behinderung zu Entscheidungsträgern über ihr Leben. Sie legen den Status des "Objektes", an dem eine Hilfeleistung erbracht wird, ab.

Selbstbestimmt Leben bietet bedarfsgerechte Assistenz an. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs wird als erstes abgeklärt ob das Modell Persönliche Assistenz der tatsächlich gewünschten Unterstützungsform der Person entspricht. Trifft dies zu, kann in einem zweiten Schritt der individuelle Bedarf an Persönlicher Assistenz mit unseren Koordinator:innen besprochen und beim Amt der Tiroler Landesregierung nach dem Tiroler Teilhabegesetz beantragt werden.

Unsere Koordinator:innen nehmen im Rahmen der Assistenzvermittlung eine wichtige Rolle ein. Sie unterstützen bei der Suche und Auswahl der Assistent:innen und stehen im Bedarfsfall beratend zur Verfügung. Sie begleiten Kund:innen und Mitarbeiter:innen beim Finden ihrer Rollen. Sie können kontaktiert werden, wenn wichtige Fragen geklärt oder Probleme gelöst werden müssen, die im Rahmen des jeweiligen Assistenzverhältnisses nicht geklärt werden können. Für die Assistent:innen sind die Koordinator:innen die unmittelbaren Vorgesetzten und Ansprechpartner:innen.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Wer Assistenz im Rahmen des Studiums, der Ausbildung, des Schulbesuchs oder der beruflichen Tätigkeit benötigt, kann bei Selbstbestimmt Leben Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) in Anspruch nehmen. Die PAA wird vom Sozialministeriumservice genehmigt und finanziert. Nähere Informationen findet man hier.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz im Rahmen von „Mittendrin“

Das Projekt „Mittendrin“ ist ein Unterstützungsangebot für Jugendliche mit Lernbehinderung, die Assistenz am Arbeitsplatz benötigen. Näheres erfährt man hier.